Weiteres Ethikvotum (4. Amendment)

Unser viertes Amendment ist von der Ärztekammer Hamburg geprüft worden. InSEMaP kann mi den Anpassungen, die wir eingereicht hatten, weiter durchgeführt weiter. Inhaltlich ging es u.a. um folgende Maßnahmen:

  • Anpassung der Rekrutierung/ Ergänzung der Ein- und Ausschlusskriterien für TP1
  • Die Eingabe der Fragebögen von TP1a. Die Eingabe erfolgt händisch mittels Epidata-Eingabemaske. Die Auswertung wird mittels Stata durchgeführt.
  • Anpassung des Datenflusses TP3: Es wurde die Datenübertragung von Daten der/über Studienteilnehmenden genauer beschrieben. 

Hintergrund für die Amendments ist der ständige Bedarf in einem so komplexen Projekt, bestimmte Unterlagen dem Projektverlauf und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu muss das Rekrutierungsszenario zur Überprüfung vorgelegt werden, das sich aufgrund des Projektplans erst über die Zeit zielgerichtet entfaltet.