Das Votum für das 2. Amendment unseres Ethikantrages liegt nun vor. Die Ethikkommission der Hamburger Ärztekammer „hat die Unterlagen geprüft und erhebt keine Einwände gegen die Fortführung der Studie“.
Fragenkatalog, Studienprotokoll, Studieninformationen und Einwilligungserklärungen, Fragenbögen für Teilnehmende, Medizinprodukte – das Amendmentverfahren erlaubt es, Versorgungsforschung schrittweise umzusetzen. Einige ethisch zu begutachtende Prozesse und Verfahren werden sich erst im Laufe der InSEMaP-Projektentwicklung entfalten.